AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Malerfachbetrieb Schädel GmbH i.G
§1 Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage für von uns (Auftragnehmer) übernommene Aufträge ist das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese AGB gelten für Verträge mit privaten und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer vertraglichen Vereinbarung der VOB/B oder bei einer Vergabe durch die öffentliche Hand nach VOB/A.
Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und die Arbeiten zusammenhängend ohne Unterbrechung erbracht werden können. Bei Einschränkungen der Baufreiheit (z. B. durch Behinderungen, nicht fertiggestellte Vorarbeiten anderer Gewerke oder sonstige Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der entstehenden Mehrkosten.
§2 Angebot und Preise
Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab Angebotsdatum.
Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise, sofern bei Angebotsabgabe noch nicht feststeht, wann die Maßnahme begonnen und abgeschlossen sein soll.
Tritt danach eine wesentliche Veränderung der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein (größer oder kleiner 0,75 %), erhöht oder verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang.
Vorbehaltlich eines Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85 % je 1 % Lohnkostenänderung.
Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.
Stundenlohnarbeiten:
Zusätzlich beauftragte Leistungen werden gesondert auf Stundenlohnbasis zuzüglich Material abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§3 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- oder Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen.
Eine witterungsbedingte Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung. Die Arbeiten werden bei geeigneten Bedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortgeführt.
§4 Vergütung
Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen auf der Baustelle.
Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig.
Ein vereinbartes Skonto wird nur gewährt, wenn alle Abschlagszahlungen sowie die Schlusszahlung fristgerecht auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sind.
§5 Gewährleistung / Verjährungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des fertigen Gewerks (spätestens mit der Schlusszahlung).
Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
Verschleiß und Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch oder natürliche, insbesondere witterungsbedingte Einflüsse gelten nicht als Mangel.
Die Verjährungsfrist gemäß § 634a BGB beträgt:
2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten
5 Jahre bei Neubauarbeiten oder Arbeiten an der Gebäudesubstanz
§6 Abnahme und Zustandsfeststellung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.
Die Abnahme kann auch durch Ingebrauchnahme der Leistung oder nach Ablauf einer gesetzten Abnahmefrist erfolgen.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
§7 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
Bei Pauschalpreisverträgen erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten Pauschalpreis.
Bei Einheitspreisverträgen erfolgt die Abrechnung nach Aufmaß der fertigen Oberfläche.
Aussparungen (z. B. Fenster oder Türen) bis zu einer Größe von 2,5 m² werden übermessen.
Bei Bodenflächen gilt dies bis 0,5 m².
§8 Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren
Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
